Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der


Firma Bauer – Inhaberin Steffi Bauer
Ebmath
Schlossweg 4, Im Roten Schloss
08626 Eichigt

(nachstehend „Verkäufer“ genannt)
Stand: 01.09.2010

1. Allgemeines

1.1
Der Verkäufer beliefert die Käufer mit Waren (z.B. Mobilfunktelefonen und Zubehör) aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), die Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer werden. Abweichende AGB des Käufers gelten nicht.

1.2
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.3
Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Käufer, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

 

2. Preise, Vertragsabschluss

2.1
Die Angebote des Verkäufers (z.B. in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen) sind freibleibend. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Kaufvertrag. Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer sowie ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Zoll; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2
Ein Kaufvertrag kommt durch eine Bestellung (Antrag) des Käufers und die Annahme des Verkäufers zustande. Der Verkäufer nimmt den Antrag durch Zusendung einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung bzw. die Übergabe der Ware an.

2.3
Der Käufer ist für eine Frist von vier (4) Wochen an seinen Antrag gebunden. Vor der Annahme des Antrags des Käufers behält sich der Verkäufer vor,

2.3.1
Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen;

2.3.2
die Annahme des Antrags abzulehnen, wenn der Käufer mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit dem Verkäufer oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind;

2.3.3
die vertraglichen Leistungen von einer durch den Käufer zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

 

3. Lieferung, Gefahrübergang

3.1
Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2
Das Transportunternehmen wird vom Verkäufer bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird der Verkäufer nur auf besondere schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Käufers abschließen.

3.3
Ist der Käufer Unternehmer, geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen die Gefahr auf den Käufer über und der Verkäufer wird von seiner Leistungspflicht frei. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

3.4
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

3.5
Liefertermine und –fristen bedürfen der Schriftform.

3.6
Einhaltung und Beginn vereinbarter Lieferfristen setzen die Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten durch den Käufer voraus. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (Annahmeverzug), so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Verkäufer ist bei Annahmeverzug berechtigt, von dem Käufer – unbeschadet weitergehender Ansprüche aufgrund des Annahmeverzuges – für die Zeit der Verzögerung ein Lagergeld nach den bei der Spedition üblichen Sätzen zu fordern.

3.7
Ist die Nichteinhaltung bzw. die Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

3.8
Die Versandkosten sind vom Käufer zu entrichten. Der Versand per Nachnahme kostet 7 Euro, der Versand eines Normalpaketes 5 Euro. Der Versand mit einem Kurier richtet sich nach den Entgelten der betreffenden Dienste.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer.

4.2
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige unberechtigte Verfügung zu Lasten des Eigentums des Verkäufers untersagt.

4.3
Ist der Käufer kein Verbraucher, tritt er – soweit er die Vorbehaltsware weiter veräußert oder vermietet – bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder aus der Vermietung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten bis zur Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten noch offen stehenden Kaufpreises sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen befugt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Käufers nahe legen. In dem Falle kann der Verkäufer von dem Käufer verlangen, dass er ihm die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung an den Verkäufer mitteilt.

5. Gewährleistungsrechte

5.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Ist der Käufer ein Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Erhalt der Ware.

5.2
Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware vier (4) Tage nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

5.3
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich – vorbehaltlich der Regelung aus Ziffer 7 – ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

5.4
Der Käufer hat die reklamierte Ware ordnungsgemäß und vollständig inklusive aller gelieferten Teile und Zubehörteile, wenn möglich originalverpackt, an folgende Adresse zurückzuschicken:


Firma Bauer
Ebmath

Schlossweg 4, im Roten Schloss
08626 Eichigt

Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, ist der Rücksendung der Ware eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Käufer verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.

5.5
Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der dadurch entstandenen Aufwendungen. Der Verkäufer behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen seiner Lieferanten in diesen Fällen vor.

6. Zahlung, Zahlungsverzug

6.1
Der Käufer ist grundsätzlich sofort bei Übergabe oder Lieferung der Ware zur Zahlung der Rechnungsbeträge gemäß den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preislisten verpflichtet. Abweichende Tilgungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

6.2
Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung vereinbart, richtet sich die mögliche Anzahlung, die Anzahl und Höhe der jeweiligen Raten sowie auch deren Fälligkeit nach dem vereinbarten Ratenzahlungsplan, der dem Käufer bei Vertragsschluss, spätestens mit dem Begrüßungsschreiben ausgehändigt wird.

6.3
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden die Kaufverträge unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und eine gültige Einzugsermächtigung erteilt hat. Der Käufer hat die erforderlichen Daten bei dem jeweiligen Vertragsschluss anzugeben. Durch Angabe der Bankverbindung ermächtigt der Käufer den Verkäufer zur Einziehung der fälligen Entgelte. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Käufer dem Verkäufer den höheren Aufwand zu ersetzen.

6.4
Der Käufer hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Käufer dies zu vertreten hat. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

6.5
Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller andere Rechte des Verkäufers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten (wenn der Käufer Unternehmer ist, in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit der Verkäufer nicht einen höheren Schaden nachweist.

6.6
Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung vereinbart, kommt der Käufer mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug und ist der Käufer fruchtlos zur Zahlung des rückständigen Betrages innerhalb einer 14-tägigen Frist aufgefordert worden, so ist der Verkäufer berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen und die noch offen stehende Restschuld zu verlangen. Der Verkäufer wird den Käufer in seiner letzten Zahlungsaufforderung auf diese Folge hinweisen.

6.7
Sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, ist der Käufer nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen des Verkäufers aufzurechnen, es sei denn, dass die zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtkräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

 

7. Haftung

7.1
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haftet der Verkäufer für sich oder für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise und bei Schäden, die für diese Art von Verträgen bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar waren, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, aufgrund der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund sonstiger zwingender Haftung.

7.2
Die Haftung für übrige Schäden ist ausgeschlossen.

8. Datenschutz / Fernmeldegeheimnis

Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer seine personenbezogenen Daten für die in der Einwilligung oder im Gesetz genannten Zwecke verarbeitet und nutzt. Er willigt insbesondere ein, dass der Verkäufer seine personenbezogenen Daten an Dritte, deren sich der Verkäufer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Käufer erforderlich ist.

9. Schufa-Klausel / Wirtschaftsauskunfteien

Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer, der für den Wohnsitz des Käufers zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder den weiteren Wirtschaftsauskunfteien Bürgel, Verband der Vereine Creditreform und Creditreform Experian GmbH, Info Score Consumer Data und InterCard AG über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Käufer von der SCHUFA und o.g. Auskunfteien erhält. Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer zum Zwecke der Bonitätsprüfung Auskünfte über personenbezogene Daten von verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG einholt, verarbeitet und weitergibt. Unabhängig davon wird der Verkäufer den o.g. Wirtschaftsauskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers, eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Kommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Käufern geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und einer der o.g. Wirtschaftsauskunfteien angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Es werden nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers übermittelt; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in den o.g. Wirtschaftsauskunfteien-Auskünften nicht enthalten. Der Käufer kann Auskunft bei den o.g. Wirtschaftsauskunfteien über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die jeweils zuständigen Geschäftsstellen sind bei der Verkäufer-Hotline zu erfragen, oder aber dem ausgehändigten Merkblatt für Datenschutz zu entnehmen. Der Käufer willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Wirtschaftsauskunfteien die Daten an die dann zuständigen Wirtchaftsauskunfteien übermitteln.

10. Schlussbestimmungen

10.1
Der Verkäufer behält es sich vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, wenn die Änderung oder Ergänzung unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar ist.

10.2
Der Verkäufer ist berechtigt, diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf ein mit dem Verkäufer i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen.

10.3
Gerichtsstand ist Plauen.

10.4
Soweit der Käufer kein Verbraucher ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand. Dem Verkäufer steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtstandes des Käufers geltend zu machen. Ein ausschließlicher Gerichtstand bleibt hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (CISG- Abkommen) wird ausgeschlossen.

10.5
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.